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Aktuell

Kriensercheck

Einkaufsvergnügen und ein echtes Stück Kriens.

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Krienser Check

Der Krienser Check ist der Geschenkgutschein für Kriens – garantiert ein echtes Stück Krienser Einkaufsvergnügen.

 

Die Idee

Schenken Sie Freude, Einkaufsvergnügen und ein echtes Stück Kriens. Garantiert eine pfiffige Geschenkidee, die gut ankommt!

Die Idee dahinter

Check beziehen

Der Krienser Check kann gleichwertig wie Bargeld für Dienstleistungen und Warenbezüge an Zahlung gegeben werden.

Der Check

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Krienser Check? Wir sind gerne für Sie da.

Kontaktformular

Die Idee vom Krienser Check

Schenken Sie «Krienser Checks» – zum Dienstjubiläum, als Dankeschön für die Einladung bei Freunden und Bekannten oder für die Unterstützung beim Wohnungsumzug. Sie schenken Freude, Einkaufsvergnügen und ein echtes Stück Kriens. Garantiert eine pfiffige Geschenkidee, die gut ankommt!

 

Krienser Checks können bei den meisten Krienser Detaillisten eingelöst werden. Alle Mitglieder des Gewerbeverbandes Kriens (GVK) sowie weitere  Krienser Geschäfte freuen sich, wenn Sie den Krienser Check einlösen. Einfach und unkompliziert wie Bargeld.

 

Wer «Krienser Checks» geschenkt erhält, entscheidet selber, wann, was und wo eingekauft wird. Der Check wird nie gegen Bargeld eingetauscht!

 

Der Gewerbeverband Kriens, der Zusammenschluss zahlreicher Krienser Gewerbebetriebe, ist Herausgeber des Krienser Checks. Zusammen mit den Detaillisten und Gewerbetreibenden arbeiten sie an einem spannenden, lebendigen und vielseitigen Einkaufsvergnügen im Zentrum.

 

Download

Weitere Informationen zum «Krienser Check» finden Sie im Infoflyer.

Download Check einlösen

Hier können Sie ein PDF oder ein Worddokument zur Einlösung der Checks herunterladen.

 

PDF Check einlösen

Word Check einlösen

 

Download Klebervorlage

Zeigen Sie den Kunden, dass Sie den Krienser Check bei Ihnen einlösen können. So können Sie den Dienstleistungsgedanken hoch halten und Mehrumsatz generieren.

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Brauchen Sie weitere Kleber für den Kundenbereich? Bestellung an info(a)gvk.ch
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130 x 62 mm oder
210 x 100 mm 

Der Check

Der Krienser Check kann gleichwertig wie Bargeld für Dienstleistungen und Warenbezüge an Zahlung gegeben werden. Er kann nicht in Bargeld umgetauscht werden. Beachten Sie das komplette Reglement dazu. Kriens verfügt über eine breite Palette an Produkten und Dienstleistungen, die bei einem der Betriebe erhältlich sind. Der Krienser Check ist also eine pfiffige Geschenkidee von A bis Z.

Checks einlösen können Sie bei allen Mitgliedern der Gewerbeverbandes Kriens. Die Mitglieder finden Sie unter www.gvk.ch.

Jährlich verlosen wir unter den eingelösten Checks drei Preise.
Gewinner 2021
1. Platz CHF 100.- geht an Stefanie Amrein, Eichenspestrasse, Kriens
2. Platz CHF 50.- geht an Peter Arnold, Wichlernweg, Kriens
3. Platz CHF 20.- geht an Luzia Zimmermann, Dorfstrasse, Greppen

Zusätzlich nehmen folgende Unternehmen und Institutionen den Krienser Check ebenfalls gerne an Zahlung:

Alle Geschäfte im Pilatusmarkt Kriens
6010 Kriens
Tel. 041 348 22 22
www.pilatusmarkt.ch

Sonnenbergbahn
6010 Kriens
Tel. 079 630 63 66
www.erlebnis-sonnenberg.ch

Museum im Bellpark
6010 Kriens
Tel. 041 310 33 81
www.bellpark.ch

Restaurants
In fast allen Restaurants in Kriens

Badi/Hallenbad
6010 Kriens
Tel. 041 329 00 88
www.kriens.ch

Die Krienser Checks gibt es in drei Farben und Werten

Der Krienser Check ist einfach und unkompliziert zu beziehen.

Zur Zeit ist er an folgenden Stellen in Kriens erhältlich:

  • Heggli Reisen Weltweit, am Mattenhof 12, 6010 Kriens
  • Luzerner Kantonalbank, Schachenstrasse 6, 6010 Kriens
  • Naturdrogerie Frey AG, Luzernerstrasse 26, 6010 Kriens

  • Raiffeisenbank Kriens, Luzernerstrasse 4/6, 6010 Kriens

Reglement über den Krienser Check

Das nachstehende Reglement bildet die Grundlage für die Handhabung des Krienser Checks. Der Gewerbeverband Kriens, gestützt auf die Generalversammlung vom 19. Juni 2006, beschliesst:

 

1. Zweck
Dieses Reglement regelt das Gutschein-System (Krienser Check) des Gewerbeverbandes Kriens.

 

2. Definition
Der Krienser Check ist ein Einkaufsgutschein im Gegenwert von 20.00, 50.00 und 100.00 Schweizer Franken. Er ist als Zahlungsmittel zu betrachten und gleich wie Bargeld für Dienstleistungen und Warenbezüge in Zahlung zu geben.

 

3. Herausgeber
Herausgeber des Krienser Checks ist der Gewerbeverband Kriens, Postfach, 6011 Kriens.

 

4. Anwendungsbereich
Der Krienser Check kann in allen Geschäften und Betrieben eingelöst werden, welche dem Gewerbeverband Kriens angeschlossen sind. Eine Mitgliederliste findet sich unter www.gvk.ch. Weitere Annahmestellen, wie Teilnehmer von «Lust auf Kriens» und weitere Geschäfte in Kriens sind möglich und werden ständig ergänzt.

Neumitglieder des Gewerbeverbandes Kriens verpflichten sich automatisch zur Annahme der Checks.

 

5. Form und Gültigkeit
Der Krienser Check hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren. Er ist nur mit dem Stempel der Ausgabestelle und dem Ausgabedatum gültig. Mit Ablauf der 2jährigen Gültigkeitsfrist verfällt das entsprechende Guthaben. Die Annahmestellen sind nicht befugt, abgelaufene Checks anzunehmen.

Jeder Check ist mit einer individuellen Nummer versehen und wird registriert.

 

6. Verkaufsstellen
Als offizielle Verkaufsstellen in Kriens gelten:

  • die Luzerner Kantonalbank (Haupt-Abrechnungsstelle)
  • die Raiffeisenbank

Jedes Mitglied kann auf eigene Initiative als Verkaufsstelle des Krienser Checks wirken. Der Bezug hat bei der Luzerner Kantonalbank, der Haupt-Abrechnungsstelle des Krienser Checks, und auf eigene Rechnung des Mitgliedes zu erfolgen.

 

7. Pflichten
Die Mitglieder des Gewerbeverbandes Kriens sind verpflichtet, den Krienser Check gleich wie Bargeld bei der Zahlungsabwicklung gegenüber dem Kunden zu akzeptieren.

 

8. Abrechnung
Die in Zahlung genommenen Krienser Checks sind der Abrechnungsbank Luzerner Kantonalbank, Schachenstrasse 6, 6011 Kriens, vorzulegen und werden ohne Kommission im vorgelegten Gegenwert ausbezahlt.
Die Abrechnungsbank vergütet keine verfallenen Checks.
Download für Check einlösen:
PDF Dokument
Worddokument 

 

9. Deckung der Checkguthaben
Der Gegenwert der sich im Umlauf befindlichen Krienser Checks ist auf dem entsprechenden Check-Konto des Gewerbeverbandes Kriens bei der Luzerner Kantonalbank in Kriens hinterlegt und zur Deckung sichergestellt.

 

10. Verwendungszweck des nicht eingelösten Checkguthabens
Verfallene, nicht eingelöste Checkguthaben stehen der Systemerhaltung und den Marketinganstrengungen zu Gunsten des Krienser Check zur Verfügung. Über deren Einsetzung entscheidet der Vorstand.

 

11. Einstellung und Stilllegung
Über die Einstellung und Stilllegung des Krienser Checks entscheidet nach einem Antrag des Vorstandes die Generalversammlung des Gewerbeverbandes Kriens. Die Generalversammlung entscheidet über die Verwendung eines eventuellen Restguthabens auf dem Check-Konto.

 

12. Gerichtsstand
Die Mitglieder des Gewerbeverbandes Kriens vereinbaren den Gerichtsstand Kriens.
Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Konsumenten gelten die zwingenden Bestimmungen des Gerichtsstandsgesetzes vom 24. März 2000.

 

13. Übergangsbestimmungen
Die sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Reglements noch im Umlauf befindlichen Krienser Checks verfallen weiterhin nach 2 Jahren seit Ausstelldatum.

 

14. Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt am 19. Juni 2006 in Kraft.

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